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 Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang

Master of Health Business Administration (MHBA)

an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 6, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg

folgende Prüfungsordnung:

 

Inhaltsübersicht

§   1 - Geltungsbereich

§   2 - Gegenstand des Studiums und Zweck der Prüfung, akademischer Grad

§   3 - Regelstudienzeit, Studienumfang und Organisation

§   4 - Qualifikationsvoraussetzungen

§   5 - Prüfungsausschuss und Prüfende

§   6 - Zeitpunkt, Art und Durchführung der Prüfungen, Wiederholung

§   7 - Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß

§   8 - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und Studienzeiten

§   9 - Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 10 - Verteilung der Leistungspunkte

§ 11 - Einsendearbeiten (Unbenotete Leistungsnachweise)

§ 12 - Teilnahme an Präsenzphasen

§ 13 - Studienbegleitende Klausuren (Modulprüfungen des 1., 2. und 3. Semesters

§ 14 - Masterarbeit

§ 15 - Zeugnis

§ 16 - Information über Ergebnisse der Prüfungs- und Studienleistungen, Akteneinsicht

§ 17 - Inkrafttreten